Presbyteriumswahlen 2024
Hier finden Sie die Information zu den Presbyteriumswahlen in den Köllertal-Gemeinden.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt und konfimiert oder Konfirmierten gleichgestellt sind. Alle Wahlberechtigten müssen im Wahlverzeichnis eingetragen sein. Falls Sie also kürzlich die Kirchengemeinde gewechselt haben, kontrollieren Sie sicherheitshalber bei Ihrer neuen Gemeinde, ob Sie im Wahlverzeichnis stehen.
Achtung!
In der Kirchengemeinde Oberes Köllertal fanden sich nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten wie Plätze im Presbyterium. Die Vorgeschlagenen gelten somit als gewählt, es findet keine Wahl statt.
In der Kirchengemeinde Kölln werden die Presbyterinnen und Presbyter regulär gewählt. Für den Platz des Mitarbeiterpresbyters gibt es nur einen Kandidaten, der somit als gewählt gilt.